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26.08.2019 - HOAI-Software ist "EuGH-ready"

(Dresden, 26.08.2019) Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 04.07.2019 sind die Mindest- und Höchstsätze der HOAI europarechtswidrig. Die Weise Software GmbH, Anbieter von Fachsoftware für Architekten und Ingenieure, hat ihre HOAI-Software bereits entsprechend angepasst.

Dem EuGH-Urteil zufolge, verstößt die HOAI durch die Vorgabe verbindlicher Mindest- und Höchstsatzhonorare für bestimmte Architekten- und Ingenieurleistungen gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Da Anbieter aus EU-Staaten daran gehindert werden, andere Honorare anzubieten und zu vereinbaren, könnten sie in der Folge davon abgehalten werden, Planerleistungen in Deutschland anzubieten und sich niederzulassen – so die Argumentation der Richter. Wie diese EuGH-Entscheidung hierzulande praktisch umgesetzt wird, ist noch offen. Ein mögliches Szenario ist, dass die HOAI-Verordnung beibehalten wird, dann allerdings nur noch einen empfehlenden und unverbindlichen Charakter hat.

PRAXISTIPPS VOM EXPERTEN
Weise Software, Anbieter von Management- und Fachprogrammen für Architektur- und Ingenieurbüros hat die von der EuGH-Entscheidung betroffenen Programme, HOAI-Pro 2019 und PrintForm 2019, bereits an die neue Rechtsprechung angepasst. Das Modul Architekten- und Ingenieurverträge nach HOAI der digitalen Formularsammlung PrintForm 2019, wurde vom Autor und Rechtsanwalt Professor Frank Weber aktualisiert und mit nützlichen Hinweisen zum EuGH-Urteil und dessen Auswirkungen auf die Vertragspraxis und laufende Gerichtsverfahren erweitert. Neben allgemeinen Informationen zu den Auswirkungen zur EuGH-Entscheidung auf die bisherigen Vertragsmuster erhält der Anwender auch Tipps zu den Auswirkungen auf Verträge, die vor und nach der EuGH-Entscheidung abgeschlossen wurden, ferner auf Verträge ohne Honorarvereinbarung sowie auf anhängige Gerichtsverfahren.

HONORARE FLEXIBEL ANPASSEN
Mit HOAI-Pro 2019, der aktuellen Software-Version zur Honorarberechnung und Erstellung von Angeboten oder Rechnungen nach HOAI, lassen sich Abrechnungen auch weiterhin erstellen und an die EuGH-Rechtsprechung anpassen. Detaillierte Einstellmöglichkeiten in den Dialogfenstern ermöglichen eine flexible Anpassung an die jeweiligen Anforderungen. So kann man beispielsweise bei den anrechenbaren Kosten die Interpolation, Honorarzone und den Honorarsatz umgehen, Kostenansatzbezeichnungen ändern oder Leistungsphasen individuell untergliedern. In der DIN 276 kann die Anrechenbarkeit der Kosten nach Bedarf festgelegt werden. Abweichend zur HOAI können eigene oder zusätzliche Leistungsphasen definiert werden und auch Zu- und Abschläge sind frei definierbar. Pauschalhonorare bieten ferner die Möglichkeit einer freien Vereinbarung zusätzlicher Leistungen oder die Gewährung von Rabatten. Zudem können Angebote oder Rechnungen über freie Leistungsbilder unabhängig von Regelwerken gestaltet werden. Alle Tipps und Hinweise zu EuGH-konformen Abrechnungsmöglichkeiten von HOAI-Pro 2019 wurden in einer aktuellen Dokumentation übersichtlich zusammengestellt.


Weitere Informationen: Weise Software GmbH, Bamberger Straße 4-6, 01187 Dresden, Tel.: 0351 / 873215-00, Fax: 0351 / 873215-20, info@weise-software.de, www.weise-software.de

Copyright: Weise Software GmbH
5473 Zeichen, Abdruck frei, Belegexemplar erbeten


Bildmaterial

Printform 2019

Die digitale Formelsammlung PrintForm 2019, wurde aktualisiert, an das EuGH-Urteil angepasst und mit praktischen Hinweisen und Tipps ergänzt.

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HOAI-Pro 2019

HOAI-Pro 2019 von Weise Software ermöglicht über individuelle Einstellungen eine EuGH-konforme Honorarberechnung, Angebots- und Rechnungserstellung.

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Pressemitteilung als PDF...



Der Anbieter: Das 1993 als Vordruckverlag Weise in Dresden gegründete Unternehmen Weise Software entwickelte sich schnell vom Vordruck- und Formular-Anbieter zu einem erfolgreichen Entwickler von Softwarelösungen für Bauplaner. Das speziell für die Bedürfnisse von Architekten und Bauingenieuren zugeschnittene Produktportfolio von Weise Software umfasst neben Formular- und Mustervertrags-Vorlagen inzwischen auch eine große Auswahl an stationären und mobilen Softwarewerkzeugen.

Die Produkte: Zu den vielen Softwareentwicklungen gehören, neben einem HOAI-Berechnungsprogramm, eine Unternehmenscontrolling-Software nach PeP-7-Standard, eine Projekt-Management-Lösung für die Bauablaufplanung und Ressourcenüberwachung, ein digitales Bautagebuch, SiGe-Software für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz gemäß Baustellenverordnung, ein Programm zur Erstellung von Brandschutznachweisen, Flucht- und Rettungswegeplänen sowie zahlreiche digitale Formulare und Musterverträge.


Presse-Kontakt:
Weise Software GmbH
Michael Unglaub
Bamberger Str. 4-6
01187 Dresden
Tel.: 0351 / 873215-12
Fax: 0351 / 873215-20
Mail: m.unglaub@weise-software.de